Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorliegende Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Kurs in den Räumen des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit, an anderen Orten oder per Online-Live-Streaming stattfindet.
Sofern sich ein(e) Kursteilnehmer(in) mit der Zahlung in Verzug befindet ist das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit berechtigt Leistungen bis zur Zahlung des Rückstandes zurückzubehalten.
Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit (6 Monats-Abo oder 12 Monats-Abo, siehe Unterpunkt 3.) verlängert sich das jeweilige Abo um jeweils einen Monat zum Verlängerungs- bzw. Laufzeitende.
Bei Inanspruchnahme einer kostenlosen Stilllegung wird die vereinbarte Zeit der Stilllegung des Vertrages automatisch an die Vertragslaufzeit angehängt, so dass sich durch eine Stilllegung die Vertragslaufzeit nie verkürzt. Während der Stilllegung kann nicht trainiert werden, eine Beendigung der Stilllegung ist jederzeit schriftlich möglich. Die möglichen Gründe für eine Stilllegung sind ärztlich attestierte, mindestens 4 Wochen andauernde Sportunfähigkeit, Schwangerschaft oder beruflich bedingter Auslandsaufenthalt. Stilllegungen von weniger als 4 Wochen sind grundsätzlich nicht möglich, ebenso wie Stilllegungen während des Erholungsurlaubes. Eine Stilllegung muss schriftlich beantragt und durch ein ärztliches Attest oder Arbeitsnachweis bestätigt werden. Die Stilllegung ist erst dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurde. Rückwirkende Stilllegungen sind hierbei ausgeschlossen.
Das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere was den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände anbelangt. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit haftet das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die vorstehend genannte Haftung besteht nicht, wenn Schäden auf eigenem Verschulden des oder der Kursteilnehmer(in) beruhen, insbesondere auf Nutzung von Geräten entgegen der
Bedienungsanweisungen des Personals des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit und des Herstellers, durch unsachgemäße Bekleidung, sowie bereits zuvor bestehende gesundheitliche und körperlicheMängel, Defizite oder Schwächen sowie durch Verschulden Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit sind.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Trainingsfähigkeit und Belastbarkeit, haben die Kurs-Teilnehmer*innen für eine ärztliche Klärung Sorge zu tragen.
Jede(r) Teilnehmer(in) an einem Gruppenkurs oder am Gerätetraining hat eigenverantwortlich vor dem jeweiligen Trainingsbeginn für die Überprüfung Ihres/seines Gesundheitszustands, ggf. durch Besuch eines Arztes, zu sorgen. Eine Kursteilnahme bzw. die Teilnahme am Gerätetraining erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
Zu folgenden Zeiten bleibt das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit geschlossen:
Außerdem in den folgenden Schulferien-Zeiten in Baden-Württemberg:
|
Gruppenkurse |
Gerätetraining |
Weihnachtsferien |
2,5 Wochen |
1,5 Wochen |
Pfingstferien |
1 Woche |
1 Woche |
Sommerferien |
2,5 Wochen |
2 Wochen |
Die konkreten Schließzeiten werden immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres bekannt gegeben.
Die Schließzeiten sind in der Beitragskalkulation für die Fitness Abos bereits enthalten.
Das heißt, die Beiträge für die 6-Monats- und 12 Monats-Abos sind auch während der Zeiten zu entrichten, an denen das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit geschlossen ist.
9.1 Kursbeginn und Kursende:
Alle Kurse beginnen pünktlich zu den angegebenen Zeiten, die im jeweils aktuellen Kursplan angegeben sind.
Aus Rücksichtnahme auf die pünktlich erschienenen Teilnehmer (vor allem bei den Entspannungs- und Yoga-Kursen) ist 10 Minuten nach Kursbeginn kein Einlass mehr möglich.
Damit eventuelle Folgekurse pünktlich starten können, sind alle Kursteilnehmer angehalten, den Kursraum nach Beendigung des Kurses ohne große Verzögerungen zu verlassen.
9.2 Regelung im Krankheitsfall:
An unseren Kursen und am Gerätetraining nehmen grundsätzlich mehrere Personen teil. Aufgrund der möglichen Ansteckungsgefahr bitten wir darum, im Krankheitsfall dem Training fern zu bleiben. Unsere Trainer*innen sind angehalten, Teilnehmer*innen an Kursen bzw. am Gerätetraining nach Hause zu schicken, die in Ihren Augen ein Ansteckungsrisiko für andere Teilnehmer*innen darstellen.
9.3 Kleidung:
Das Betreten der Trainingsräume ist nur mit geeigneten und sauberen Sportschuhen und Trainingsbekleidung gestattet.
9.4 Hygiene:
Die Kursteilnehmer sind an die Weisungen der Mitarbeiter gebunden. Aus hygienischen Gründen muss ein großes Handtuch benutzt und vom Mitglied mitgebracht werden.
9.5 Wertsachen
Für während des Aufenthalts aufbewahrte Gegenstände und Wertsachen, auch wenn diese unter Verschluss sind, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen.
9.6 Getränke/Alkohol:
Auf der Trainingsfläche, im Nassbereich und Umkleidebereich dürfen keine Glasflaschen, Gläser und offene Getränke verwendet werden. Alkoholische Getränke sind verboten. Alkoholisierte Kursteilnehmer dürfen von den verantwortlichen Trainern/innen nach Hause geschickt werden.
9.7 Sachbeschädigungen:
Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie mutwillig verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
9.8 Rauchen / Handynutzung:
Das Rauchen ist in der gesamten Anlage untersagt. Das Telefon muss auf lautlos bzw. Vibrationsalarm eingestellt werden und zum Telefonieren muss der Trainingsbereich verlassen werden.
9.9 Eltern haften für Ihre Kinder:
Aus haftungs-und versicherungsrechtlichen Gründen ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet, sich im Trainingsbereich aufzuhalten. Die Eltern haften bei Zuwiderhandlung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind unsere Mutter-Kind-Kurse.
10. Datenschutz
Die personen- und trainingsbezogenen Daten der Kursteilnehmer werden vom Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit im Rahmen eines Datenverarbeitungsprogramms erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Dies erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an mit dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit verbundenen oder mit der Vertragsdurchführung beauftragten Unternehmen. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte ist dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit untersagt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.